Flugplatzordnung

Betriebszeiten*:

 Montag - Freitag:  9:00 - 12:00 und 13:00 - 19:00
 Samstag:  9:00 - 12:00 und 13:00 - 19:00
 Sonn- und Feiertag:  9:00 - 12:00 und 13:00 - 19:00

 

*Von Montag bis Freitag ist der Betrieb von geräuschlosen Elektromodellen 12 - 13 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen dürfen generell nur geräuschreduzierte Modelle in Betrieb genommen werden.

 

Außerhalb der angeführten Betriebszeiten gilt absolutes Flugverbot! 

 

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet sich im Logbuch (liegt im Clubhaus auf) für den entsprechenden Tag einzutragen (Blockschrift). Ein Gastpilot ist mit Versicherungsnummer einzutragen (Tritt ab März 2010 in Kraft).

 

Die Benützung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern des UMFC-Graz mit gültigem Versicherungsnachweis gestattet. Jedes UMFC-Graz Mitglied hat das Recht, einen Gastpiloten mitzubringen. Dieser Gast darf nur im Beisein dieses UMFC-Graz Mitgliedes nach Überprüfung seines gültigen Versicherungsnachweises durch dieses und unter strikter Einhaltung der Flugplatzordnung den Modellflugplatz maximal fünfmal pro Jahr benützen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das gastgebende UMFC-Graz Mitglied die persönliche Haftung für die Unterweisung und Einhaltung der Flugplatzordnung durch seinen Gast gegenüber dem Vorstand übernimmt. Pro Tag ist vom Gastflieger eine Spende von 5 Euro in die Vereinskasse zu bezahlen.

 

Beabsichtigt ein Clubmitglied den Flugbetrieb mit seinem Modell aufzunehmen, so ist es unaufgefordert verpflichtet zu kontrollieren, dass seine Fernsteuerfrequenz nicht besetzt ist. Es gilt zwingend, die entsprechende optische Frequenzanzeige von der Frequenztafel zu nehmen und an der Antenne des Senders anzubringen. Bei unbefugter Inbetriebnahme eines Senders (=ohne Frequenzanzeige) werden sämtliche etwaigen Folgeschäden und Haftungsansprüche ausnahmslos dem Inbetriebnehmer angelastet.

 

Das Starten der Motoren ist nur im Vorbereitungsraum gestattet, wobei darauf zu achten ist, dass der Auspuff nach Osten gerichtet ist. Einstellungsarbeiten am Motor dürfen den Flugbetrieb nicht stören. Das „Einlaufen“ eines Motors ist nur nach Rücksprache mit den Anwesenden möglich. Bei zu starker Geräuschentwicklung kann ein Vorstandsmitglied den Betrieb des Modells untersagen. Flugmodelle, die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden, müssen mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein.

 

Es dürfen maximal zwei motorbetriebene Flugmodelle gleichzeitig fliegen. Motorisierte Segelflugzeuge sind für den Steigflug von dieser Regelung ausgenommen. Motorisierte Segelflugmodelle sollen für den Steigflug den südlichen bzw. südwestlichen Flugraum benützen.

 

Das Überfliegen der Start- und Landebahn ist aus Sicherheitsgründen nur nach Vorankündigung und Absprache gestattet. Tiefe Überflüge, technische Störungen, Abstürze und Landungen sind laut anzusagen. Zur Wahrung der Sicherheit ist das Überfliegen des Luftraumes zwischen dem Sicherheitszaun und dem Parkplatz hinter dem Clubhaus sowie des Luftraumes der Anrainer im Osten und Norden strengstensuntersagt (siehe Skizze). Bei Tiefflügen muss ein neben den Piloten stehender Helfer die Durchführung beaufsichtigen und das Umfeld während dieser Flugfigur sichern.

 

Aus Sicherheitsgründen ist der Betrieb der Fernsteuerung nur innerhalb des Vorbereitungsraumes und der laut Plan als Pilotenstandplatz ausgewiesenen Fläche erlaubt. Des weiteren sind alle Piloten angewiesen, nach dem Startvorgang für den weiteren Betrieb des Modells den Pilotenstandplatz aufzusuchen. Der Durchgang zur Start- und Landebahn ist freizuhalten.

 

Mitglieder unter 14 Jahren sollen nur im Beisein einer Aufsichtsperson am Flugbetrieb teilnehmen.

 

Abfälle jeglicher Art dürfen auf dem Flugplatz nicht deponiert werden.

 

Während des Rasenmähens am Flugplatz gilt absolutes Flugverbot für jegliche Typen von Modellflugzeugen. Dieses temporäre Verbot tritt durch eine Warntafel, angebracht vom Platzwart am Durchgang zur Startbahn, in Kraft. Erst nach Abnahme des Warnschildes durch den Platzwart darf der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden.

 

Um unser Hobby ungestört ausüben zu können, sind die oben angeführten Regeln unbedingt einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Platzordnung ist jedes Mitglied angehalten, den Betreffenden sofort darauf hinzuweisen.

 

Die Flugplatzordnung ist verpflichtend vollständig von allen Piloten einzuhalten! 

 

 

 Sperrzone

 

Die im Lageplan ausgewiesenen Sperrzonen dürfen nicht überflogen werden!

 

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Verfasst von UMFC am So, 2006-10-29 11:43.